NOTFALLSEELSORGE
ist ein Angebot zur Unterstützung von Einsatzkräften in psychisch
besonders belastenden Situationen.
Für
die Alarmierung der Notfallseelsorge sind keine religiösen Bindungen
Voraussetzung. Sie gilt allen Menschen, die extremen seelischen Belastungen
ausgesetzt sind, sei es
>
als Einsatzkräfte,
>
als unmittelbar Betroffene oder
>
als Angehörige von Betroffenen.
Sachgerechte
Betreuung während des Einsatzes und fachgerechte Hilfe zur Verarbeitung
nach dem Einsatz sind die Aufgaben der Notfallseelsorge.
ANGEBOTE
DER NOTFALLSEELSORGE:
- Betreuung
von Verletzten während lang andauernden Rettungen /in Wartezeiten.
-
Begleitung von Angehörigen oder anderen unverletzten Betroffenen.
-
Fürsorge für Einsatzkräfte während oder nach belastenden
Einsätzen (besonders in Lagen mit verletzten oder
getöteten Kolleginnen und Kollegen).
-
Gesprächsangebot in Krisensituationen.
-
Unterstützung bei dem Überbringen von Todesnachrichten.
-
Beistand für Sterbende und Angebot von religiösen Riten (wenn
gewünscht).
EINSATZINDIKATOREN:
Angefordert
werden kann die Notfallseelsorge immer dann, wenn qualifizierte seelsorgerische
Betreuung gewünscht wird.
Das
kann u.a. sein:
- bei
schweren Verkehrsunfällen
-
zur Betreuung von Unfallverursachern (Schuldproblematik)
-
Überbringen von Todesnachrichten
-
Schußwaffengebrauch mit Todesfolge
-
nach erfolglos abgebrochener Reanimation (besonders bei Kindern und Jugendlichen)
-
bei Wohnungsbränden mit Betroffenen
-
bei Suizidandrohungen
-
bei Einsätzen, bei denen Einsatzkräfte verletzt oder getötet
wurden
-
bei Großschadenslagen, Katastrophen
ORGANISATION:
Im
Projekt Notfallseelsorge/Krisenintervention
arbeiten
mit:
- Pfarrerinnen
und Pfarrer
-
Psychologinnen und Psychologen
-
Rettungsdienstleistende
-
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
Sie
sind rund um die Uhr über
BOS-Empfänger
erreichbar.
[Illustration
Einsatz-Ablauf]
ALARMIERUNG:
Prüfen
der Lage vor Ort, bei Einsatzindikation:
- Alarmierung
von Notfallseelsorge
(ggf. mit anderen Kräften
und Mitteln)
über Leitstelle der Feuerwehr
- Einweisung
des eintreffenden Notfallseelsorgers durch Anforderer
(ggf. Nachforderung weiterer Kräfte)
[Illustration
Alarmierung]
ANFORDERER:
- Einsatzleiter
Polizei
-
Führungsdienst der Feuerwehr
(EL vor Ort)
-
Teamführer Rettungsdienst
-
Lagedienste Polizei, Feuerwehr
-
Katastrophenschutzbehörden
Das
„Projekt Notfallseelsorge/Krisenintervention“ möchte qualifiziert
arbeiten. Deshalb:
- sind
die Teams rund um die Uhr einsatzbereit,
-
sind alle Mitglieder zu ständiger Weiterbildung in seelsorgerischer/psychologischer
und ein-satztaktischer Hinsicht verpflichtet
-
sind alle Mitglieder durch ihr seelsorgerliches oder medizinische Dienstrecht
zur Verschwiegenheit verpflichtet,
-
untersteht der/die eingesetzte Notfallseelsorger/in am Einsatzort dem Einsatzleiter,
-
befinden sich alle Mitglieder nach Anforderung im Rechtsstatus eines Helfers
und sind versichert,
-
sind die Mitglieder je nach Einsatzspektrum nach der UVV ausgerüstet
Keinesfalls
können und wollen die Teammitglieder aber psychiatrisch fachärztliche
Hilfe ersetzen. Statt dessen verstehen sie sich als Helfer in der ersten
Not, die auf Wunsch an fachlich kompetente Stellen weitervermitteln.
PROJEKTLEITER
LAND BRANDENBURG:
Pfarrer
Stefan Baier
Kantstr. 15a
14822
Brück
Tel.:
033844/75186
pfarrer-stefanbaier@t-online.de
DAS
PROJEKT WIRD VERANTWORTET VON:
Ministerium des
Innern
(Land
Brandenburg)
Evangelische
Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz
Johanniter-Unfallhilfe
e.V.
Landesfeuerwehrverband
Brandenburg
e.V.
Katastrophenschutzbehörden
der
Landkreise
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