Was ist Notfallseelsorge? Grundlagen:

NOTFALLSEELSORGE ist ein Angebot zur Unterstützung von Einsatzkräften in psychisch besonders belastenden Situationen.
Für die Alarmierung der Notfallseelsorge sind keine religiösen Bindungen Voraussetzung. Sie gilt allen Menschen, die extremen seelischen Belastungen ausgesetzt sind, sei es 
> als Einsatzkräfte,
> als unmittelbar Betroffene oder
> als Angehörige von Betroffenen.
Sachgerechte Betreuung während des Einsatzes und fachgerechte Hilfe zur Verarbeitung nach dem Einsatz sind die Aufgaben der Notfallseelsorge.
 
 

ANGEBOTE DER NOTFALLSEELSORGE:

- Betreuung von Verletzten während lang andauernden Rettungen /in Wartezeiten.
- Begleitung von Angehörigen oder anderen unverletzten Betroffenen.
- Fürsorge für Einsatzkräfte während oder nach belastenden Einsätzen (besonders in Lagen mit verletzten oder
   getöteten Kolleginnen und Kollegen).
- Gesprächsangebot in Krisensituationen.
- Unterstützung bei dem Überbringen von Todesnachrichten.
- Beistand für Sterbende und Angebot von religiösen Riten (wenn gewünscht).
 
 

EINSATZINDIKATOREN:

Angefordert werden kann die Notfallseelsorge immer dann, wenn qualifizierte seelsorgerische Betreuung gewünscht wird. 
Das kann u.a. sein:

- bei schweren Verkehrsunfällen 
- zur Betreuung von Unfallverursachern (Schuldproblematik)
- Überbringen von Todesnachrichten
- Schußwaffengebrauch mit Todesfolge
- nach erfolglos abgebrochener Reanimation (besonders bei Kindern und Jugendlichen)
- bei Wohnungsbränden mit Betroffenen
- bei Suizidandrohungen
- bei Einsätzen, bei denen Einsatzkräfte verletzt oder getötet wurden
- bei Großschadenslagen, Katastrophen
 

ORGANISATION:

Im Projekt Notfallseelsorge/Krisenintervention
arbeiten mit: 

- Pfarrerinnen und Pfarrer
- Psychologinnen und Psychologen
- Rettungsdienstleistende
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

Sie sind rund um die Uhr über 
BOS-Empfänger erreichbar. 

[Illustration Einsatz-Ablauf]
 
 

ALARMIERUNG:

Prüfen der Lage vor Ort, bei Einsatzindikation:

- Alarmierung von Notfallseelsorge 
  (ggf. mit anderen Kräften 
  und Mitteln)
  über Leitstelle der Feuerwehr

- Einweisung des eintreffenden   Notfallseelsorgers durch Anforderer
  (ggf. Nachforderung weiterer Kräfte)

[Illustration Alarmierung]
 
 

ANFORDERER:

- Einsatzleiter Polizei
- Führungsdienst der Feuerwehr 
     (EL vor Ort)
- Teamführer Rettungsdienst
- Lagedienste Polizei, Feuerwehr
- Katastrophenschutzbehörden
 
 

Das „Projekt Notfallseelsorge/Krisenintervention“ möchte qualifiziert arbeiten. Deshalb:

- sind die Teams rund um die Uhr einsatzbereit,
- sind alle Mitglieder zu ständiger Weiterbildung in seelsorgerischer/psychologischer und ein-satztaktischer Hinsicht verpflichtet
- sind alle Mitglieder durch ihr seelsorgerliches oder medizinische Dienstrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet,
- untersteht der/die eingesetzte Notfallseelsorger/in am Einsatzort dem Einsatzleiter,
- befinden sich alle Mitglieder nach Anforderung im Rechtsstatus eines Helfers und sind versichert,
- sind die Mitglieder je nach Einsatzspektrum nach der UVV ausgerüstet

Keinesfalls können und wollen die Teammitglieder aber psychiatrisch fachärztliche Hilfe ersetzen. Statt dessen verstehen sie sich als Helfer in der ersten Not, die auf Wunsch an fachlich kompetente Stellen weitervermitteln.
 
 

PROJEKTLEITER LAND BRANDENBURG:

Pfarrer Stefan Baier
Kantstr. 15a
14822 Brück

Tel.: 033844/75186

pfarrer-stefanbaier@t-online.de
 
 

DAS PROJEKT WIRD VERANTWORTET VON:

Ministerium des Innern 
(Land Brandenburg)
  
Evangelische Kirche 
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
  
Johanniter-Unfallhilfe e.V.
  
Landesfeuerwehrverband 
Brandenburg e.V.
  
Katastrophenschutzbehörden
der Landkreise  
 
 

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